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Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) 2023: Effizienzstandard EH55 für Neubauten - auch Tiny Houses

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Benedikt Ullmann

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Inhalt
Aufgrund ihrer geringen Wohnfläche gelten Tiny Houses als besonders energieeffizient und nachhaltig. Schließlich werden sowohl für den Aufbau der kleinen Häuser als auch für ihren fortschreitenden Betrieb wesentlich weniger Ressourcen aufgewendet als bei herkömmlichen Häusern. Sollen die Tiny Houses jedoch dauerhaft bewohnt werden, müssen sie darüber hinaus wie andere private Gebäude die gesetzlichen Energierichtlinien erfüllen. Diese Richtwerte wurden zu Beginn des Jahres 2023 im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festgelegt. Was das für die Entwicklung bei Tiny Houses bedeutet, können Sie hier nachlesen.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Anforderungen festgelegt, die Gebäude mit Heizung und Klimatisierung heute erfüllen müssen.

Dazu gehören zum Beispiel die Heiztechnik und die Dämmung des Gebäudes. Auch an Neubauten stellt das Gesetz bestimmte Anforderungen. Die neue Fassung des GEG hat diese Anforderungen ab dem 1. Januar 2023 verschärft. Ab dann müssen alle Neubauten in Deutschland den neuen Effizienzhausstandard EH55 erfüllen. Das bedeutet, dass wir den Einsatz von erneuerbaren Energien erhöhen und vorschreiben müssen. Wenn sie im Jahr 2023 gebaut und dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt werden, müssen auch Minihäuser diese neuen Energiestandards erfüllen. Denn das Minihaus verwandelt sich von einem Fahrzeug in ein Gebäude der Klasse 1. Ob es nun auf Rädern oder auf einem festen Fundament steht, die Grundregeln sind die gleichen wie für ein normales Einfamilienhaus.

Die wichtigsten Infos:

  • Im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
  • Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zu Standards hinsichtlich Wärmedämmung und dem Hitzeschutz von Gebäuden.
  • Wenn Sie Ihre Heizung austauschen, gelten nur für Öl- und Gasheizungen Vorgaben des GEG schon ab 2024, einige Regelungen jedoch erst ab Mitte 2026 bzw. ab 2028, je nach Größe der Kommune.
  • Ist die alte Heizung nicht mehr funktionstüchtig und eine Reparatur nicht möglich, so dürfen Sie künftig in einer Übergangsfrist von fünf Jahren von den Vorschriften des GEG abweichen.
  • Beim Neubau gibt das Gebäude-Energie-Gesetz bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder Kühlen verwenden muss.
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