Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Anforderungen festgelegt, die Gebäude mit Heizung und Klimatisierung heute erfüllen müssen.
Dazu gehören zum Beispiel die Heiztechnik und die Dämmung des Gebäudes. Auch an Neubauten stellt das Gesetz bestimmte Anforderungen. Die neue Fassung des GEG hat diese Anforderungen ab dem 1. Januar 2023 verschärft. Ab dann müssen alle Neubauten in Deutschland den neuen Effizienzhausstandard EH55 erfüllen. Das bedeutet, dass wir den Einsatz von erneuerbaren Energien erhöhen und vorschreiben müssen. Wenn sie im Jahr 2023 gebaut und dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt werden, müssen auch Minihäuser diese neuen Energiestandards erfüllen. Denn das Minihaus verwandelt sich von einem Fahrzeug in ein Gebäude der Klasse 1. Ob es nun auf Rädern oder auf einem festen Fundament steht, die Grundregeln sind die gleichen wie für ein normales Einfamilienhaus.
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